Sellova ist eine Marke der lizenzierten Immobilienagentur CARPE DIEM REAL ESTATE L.L.C (RERA ORN 33387). Wir kaufen keine Immobilien selbst, sondern bringen Sie mit einem Käufer zusammen und begleiten den Verkauf bis zur Eigentumsübertragung.
So läuft der Verkauf aus Deutschland ab
- Erstes Gespräch: Sie beschreiben uns Ihre Wohnung, wir klären Ihre Preisvorstellung, den Zeitrahmen und eine eventuelle Restfinanzierung.
- Unterlagen per E-Mail: Sie schicken uns Kopien von Title Deed oder Oqood-Bestätigung und Reisepass. Wir prüfen, ob etwas fehlt.
- Maklervertrag Form A: Sie unterzeichnen den Maklervertrag. Wie das von Deutschland aus am einfachsten geht, besprechen wir mit Ihnen.
- Käufer und Kaufvereinbarung: Wir suchen einen passenden Käufer, gegebenenfalls einen Barkäufer. Sobald Sie ein Angebot annehmen, unterzeichnet Ihr Bevollmächtigter in der Regel die Kaufvereinbarung (Form F).
- NOC des Bauträgers: Wir beantragen mit Ihnen die Freigabe des Bauträgers.
- Umschreibung: Ihr Bevollmächtigter erscheint im Trustee Office, einer von der DLD zugelassenen Stelle, und das Eigentum geht auf den Käufer über. Bei Off-Plan-Einheiten kann die Umschreibung auch über den Bauträger laufen.
Kümmern Sie sich frühzeitig um die Vollmacht, denn Notar, Legalisation und Übersetzung brauchen einige Zeit.
Die Vollmacht: Form, Beglaubigung, Übersetzung
Eine Vollmacht für den Verkauf in Dubai muss mehrere Anforderungen erfüllen, damit das Trustee Office sie akzeptiert. In der Regel wird sie in Deutschland notariell beglaubigt und anschließend für die Verwendung in den VAE legalisiert. Hinzu kommt eine arabische Rechtsübersetzung, die in den VAE anerkannt wird. Sie sollte ausdrücklich zum Verkauf der konkreten Immobilie und zur Unterzeichnung der Kaufvereinbarung berechtigen.
Bevor Sie zum Notar gehen, stimmen wir den Wortlaut mit Ihnen ab. Eine zu allgemein formulierte oder fehlerhaft legalisierte Vollmacht kann den Termin in Dubai verzögern. Als Bevollmächtigten wählen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die zum Termin in Dubai persönlich erscheinen kann, etwa ein Familienmitglied, einen Bekannten oder einen Anwalt vor Ort.
Welche Unterlagen Sie brauchen
| Unterlage | Wofür | Hinweis |
|---|---|---|
| Reisepass | Identifikation | Kopie per E-Mail |
| Title Deed oder Oqood-Bestätigung | Eigentumsnachweis | bei Off-Plan: Oqood und Kaufvertrag |
| Vollmacht | Vertretung bei Form F und Umschreibung | notariell beglaubigt, legalisiert, übersetzt |
| Schreiben der Bank | Restschuld und Ablösung | nur bei Finanzierung |
Für die Registrierung erhebt die DLD eine Gebühr in Prozent des Kaufpreises. Wie sie zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt wird, steht in Form F.
Den gesamten Ablauf in Dubai, mit Form A, Form F und NOC im Detail, erklärt der Leitfaden Immobilie in Dubai verkaufen.
Wie Sie den Verkaufserlös erhalten
Der Kaufpreis wird beim Termin im Trustee Office übergeben, in der Regel per Bankscheck. Ist die Immobilie finanziert, geht zuerst die Restschuld an Ihre Bank. Wie der verbleibende Betrag zu Ihnen nach Deutschland gelangt, hängt davon ab, ob Sie ein Konto in den VAE haben und was in Ihrer Vollmacht geregelt ist. Wir besprechen diesen Punkt mit Ihnen, bevor Form F unterschrieben wird.
Wie wir Ihnen helfen
Wir prüfen Ihre Unterlagen, stimmen den Wortlaut der Vollmacht mit Ihnen ab, suchen einen Käufer und koordinieren Bauträger, Bevollmächtigten und Trustee Office. Sie bleiben in Deutschland, und alle wichtigen Entscheidungen treffen Sie selbst. Wie der Verkauf an einen Käufer ohne Finanzierung abläuft, zeigt die Seite Verkauf an einen Barkäufer.
Schreiben Sie uns, und wir gehen die Schritte für Ihren Fall gemeinsam durch.
Häufige Fragen
Muss ich nach Dubai reisen?
In der Regel nicht. Mit einer in Dubai anerkannten Vollmacht unterzeichnet eine Person Ihres Vertrauens die Kaufvereinbarung (Form F) und nimmt den Termin im Trustee Office für Sie wahr. Alles andere stimmen wir per Telefon und E-Mail mit Ihnen ab.
Wer kann mein Bevollmächtigter sein?
Eine Person Ihres Vertrauens, die zum Termin in Dubai persönlich erscheinen kann, zum Beispiel ein Familienmitglied, ein Bekannter oder ein Anwalt vor Ort. Wichtig ist, dass die Vollmacht ausdrücklich zum Verkauf Ihrer konkreten Immobilie berechtigt und in Dubai anerkannt wird.
Muss die Vollmacht legalisiert werden?
In der Regel ja. Die Vollmacht wird in Deutschland notariell beglaubigt und für die Verwendung in den VAE legalisiert, dazu kommt eine in den VAE anerkannte arabische Rechtsübersetzung. Den Wortlaut stimmen wir vorab mit Ihnen ab, damit sie den Anforderungen des Trustee Office entspricht.
Wie erhalte ich den Erlös?
Der Kaufpreis wird beim Termin im Trustee Office übergeben, eine eventuelle Restschuld geht zuerst an Ihre Bank. Wie der verbleibende Betrag zu Ihnen gelangt, hängt von Ihrem Konto und der Vollmacht ab. Wir klären das mit Ihnen vor der Unterschrift unter Form F.
Wie lange dauert der Verkauf aus Deutschland?
Das hängt vor allem davon ab, wie schnell die Vollmacht fertig ist, wie schnell der Bauträger das NOC ausstellt und ob der Käufer bar zahlt. Bei einem Barkäufer entfällt die Finanzierungsprüfung durch die Bank des Käufers.